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R.I.P Dietmar (luisehahne) and thank you for all your valuable work for WBhttps://forum.websitebaker.org/index.php/topic,32355.0.html
The GPL says that the whole combined program has to be released under the GPL. So your module has to be available for use under the GPL.
Die Differenzierungsfäh igkeit einiger geht hier wohl in Richtung Null. Diffamierende Unterstellungen zeigen auch nur die fehlenede Sozialkompetenz.
Ich habe darum gebeten in einem ganz bestimmten Punkt Zugeständnisse zu machen und mehr nicht.
Die zentrale Idee vom Copyleft ist, dass wir jedem die Erlaubnis geben, das Programm laufen zu lassen, es zu kopieren, zu modifizieren und modifizierte Versionen zu vertreiben -- aber nicht die Erlaubnis, eigene Begrenzungen hinzuzufügen. Daher sind die entscheidenden Freiheiten, die "Freie Software" definieren, jedem garantiert, der eine Kopie hat; sie werden unverkäufliche Rechte.Für ein effektives Copyleft müssen modifizierte Versionen auch frei sein. Das garantiert, dass Arbeit, die auf unserer basiert, für die Gemeinschaft bei Veröffentlichung verfügbar wird. Wenn Programmierer, die Arbeit als solche haben, freiwillig GNU Software verbessern, dann ist es das Copyleft, was ihre Chefs davon abhält, zu sagen, "Du kannst diese Änderungen nicht mit anderen teilen, weil wir sie zu unserer proprietären Version dieses Programms machen werden."Die Anforderung, dass Änderungen auch frei sind, ist essentiell, wenn wir Freiheit für jeden Nutzer des Programms garantieren wollen. Die Firmen, die das X Window-System privatisiert haben, machten für gewöhnlich einige Änderungen, um es auf ihre Systeme und ihre Hardware zu portieren. Diese Änderungen waren klein, verglichen mit der Größe von X, aber sie waren nicht trivial. Wenn Änderungen zu machen eine Entschuldigung dafür wäre, den Nutzern die Freiheit zu verweigern, wäre es leicht für jeden, seinen Vorteil aus dieser Ausrede zu ziehen.Ein ähnliches Problem betrifft die Kombination eines freien Programms mit nicht-freiem Code. Solch eine Kombination würde unumgänglich nicht-frei sein; welche Freiheiten auch immer im nicht-freien Teil fehlen würden, würden den Ganzen fehlen. Solche Kombinationen zu erlauben, würde ein Loch öffnen, groß genug um ein Schiff darin zu versenken. Daher ist eine zentrale Anforderung an das Copyleft, dieses Loch zu stopfen: alles hinzugefügt oder kombiniert mit einem Copyleft-geschützten Programm muss auf eine Art erfolgen, dass die große kombinierte Version auch frei und Copyleft-geschützt ist.
Nun ja, ich nenne das anders. Aber sei's drum.
Ich glaub ich ändere die Tage mal meinen Avatar - der sieht etwas zu fröhlich für die momentane Stimmung aus
sind diese Zugeständnisse gar nicht zulässig. (Oder eben in der GPL selbst bereits definiert.)
Offen gesagt seh ich da aber keine wirkliche Lösung.
Daß bisher nix dazu kommt, ist für mich ja eine txpische Erscheinung (nein ich hole nicht schon wieder aus), will damit nur erklären warum ich bei einigen Themen ganz schnell sooooooooooon Hals bekomme.
Ich glaube nur, hier redet der Blinde mit dem Tauben (oder so ähnlich).
Unabhängig von der Frage, wann ein »derivative work« im Einzelfall vorliegt, ist der Vertriebvon eigener Software alleine immer dann unter einer beliebigen Lizenz zulässig, wennsie keinen GPL-Code enthält. Selbst wenn die »Verbindung« der eigenen Software mit demGPL-Programm ein »abgeleitetes Werk« ergeben würde, wäre der alleinige Vertrieb gestattet.Das liegt daran, dass in diesem Fall nicht das bearbeitete Programm vertrieben wird,sondern nur eigener Code. Dass damit der Copyleft-Effekt durch entsprechende Vertriebskonstrukti onenumgangen werden kann, lässt sich wohl nicht vermeiden. Wo die Grenzensolcher Umgehungsmöglichkei ten liegen, muss letztlich die Rechtsprechung zeigen.