WebsiteBaker Support (2.8.x) > Diskussion über WB (closed)

LGPL, MIT, BSD, oder weiter schnarchen.

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susigross:

--- Quote ---The GPL says that the whole combined program has to be released under the GPL. So your module has to be available for use under the GPL.
--- End quote ---

Der zweite Satz ist keine logische Folge des ersten. Der erste sagt, dass, wenn ich ein Bündel von WB und meinem Modul anbiete, dieses unter GPL stehen muss. Ist ja logisch, dass ich nicht das Komplettpaket, dem fremde Teile angehören, unter einer anderen Lizenz anbieten kann als der, unter der die fremden Teile veröffentlicht wurden.

Wenn jemand aber sagt: Hier ist mein Modul, das kostet Knete, ihr braucht dazu aber WB, das gibt es da und da umsonst, so dürfte das kaum geltendes Recht brechen. Die Freiheit der Core-Entwickler geht nicht über die Freiheit der Modulentwickler. Ansonsten könnte ja auch der Hersteller des Betriebssystems festlegen, unter welchen Bedingungen Programme vertrieben werden müssen, die auf dem Betriebssystem laufen.

Und ansonsten würden Abzock-Seiten wie http://www.WebsiteBaker-plus.de/inhalt/club.php doch gar nicht existieren.
PS: Der Hans wird doch wohl nicht hinter so einer Site stecken?

WebBird:
Naja, Du kannst Dich ja bei Gnu.org über den Satz beschweren. ;)

Irgendwo anders wird noch klar gesagt: Ein Modul für sich darf durchaus eine andere Lizenz haben. In Kombination mit anderer Software, die unter GPL steht, hat diese Kombination aber immer unter der GPL zu stehen. Ansonsten darf man es halt nicht kombinieren. *shrug*

Man darf auch keine Software kombinieren, wenn ein Teil unter einer Lizenz steht, die nicht mit der GPL konform ist. (Wo also etwa Dinge verboten werden, die die GPL explizit erlaubt.) Wobei da wiederum Ausnahmen gemacht werden, wenn es z. B. um "Systembibliotheken" geht.

Aber ob wir das nun verstehen oder nicht, so ist es eben. Ich empfehle ansonsten die FAQ bei gnu.org zu lesen. Ist sehr aufschlußreich.

WebBird:
Achso, zu dem Beispiel: Das Modul muß unter eine GPL-kompatiblen Lizenz stehen, sonst darf man es lizenzrechtlich erst gar nicht zusammen mit dem WB verwenden. Und _wenn_ die Lizenz nun wiederum GPL-kompatibel ist, darf derjenige, der das Modul gekauft hat, es unter den Bedingungen der GPL weitergeben - auch als Teil von WB. Er darf also das Modul mit WB bündeln und das Bündel weitergeben.

Zumindest verstehe ich das so. Aber ich bin, wie gesagt, kein Anwalt. :-D

susigross:
Ich bin auch kein Anwalt, der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass es so nicht sein kann.
Ich sehe einen Unterschied zwischen "in Verkehr bringen" und "benutzen".
Die Entwickler wollen doch, dass kein anderer Ihre Arbeit missbraucht, also damit Kohle macht, auf die sie selbst verzichten.
Sie wollen über ihre Produkte selbst entscheiden. Das ist ihr gutes (Urheber-)Recht.
Das geht aber nicht so weit, dass sie über die Produkte anderer (Modul-)Urheber bestimmen dürfen, denn damit würden ja die "guten" zu den "bösen" werden  :-D
Jeder darf nun mal selbst entscheiden, wie sein Produkt vertrieben wird.

Siehe auch mein Beispiel mit dem Betriebssystem.

WebBird:
Sorry, aber lies die FAQ. Die widerspricht Deiner Sichtweise.

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