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EuGH: Deutscher Sonderweg bei Cookies für unzulässig erklärt

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evaki:
EuGH Entscheidung
Vorläufige Lösung:
In WB den mehrmals vorgeschlagenen Header einsetzen, um jegliches Plätzchen beim Zugriff zu vermeiden. Bei Anwendungen wo Cookies erforderlich sind, kann auf zweites Template umgeschaltet werden - mit den geforderten Informationen und Auswahlmöglichkeite n.

Der Adminbereich sollte per Robots.txt und Sitemap ausgeschlossen werden.
Die WB-Mitbenutzer sollten entsprechend informiert werden.

Das alles wurde schon einmal gesagt, und?  :-o
MfG. Evaki

dbs:
Shice Thema.
Hättest noch paar Links reinpacken können. Ich weiß nicht mehr wo was steht.

Eigentlich habe ich bis jetzt nur einen einzigen Cookie-Banner verbaut und da hat man die Wahl zwischen OK und Nein.
Aber da ist nur der WB Session-Cookie, trotzdem sollte ein Banner zu sehen sein (auf Wunsch).
Den hatten wir mal als notwendigen Cookie eingestuft, oder? Aber das spielt jetzt keine Rolle mehr. Weil der Cookie nicht notwendig ist im Frontend und weil trotzdem gefragt werden muss vor dem Anlegen.

evaki:
Vorerst, bevor uns irgend jemand noch schlauer macht, gilt es wohl nur für Tracking-Cookie  :-D
Zwingend vorgegeben ist hierbei Opt-In.

Für Session-Cookie gilt wohl weiterhin der Ausnahmegrund bei berechtigten Interessen, wo einer der Gründe die Funktionsfähigkeit der Website herhalten soll/muß.
Das ist aus technischer Sicht aber nicht zwingend. Es braucht beim ersten Zugriff zur Session kein Cookie. Aus der Session heraus läßt sich immer noch ein dazugehöriges Plätzchen plazieren.

Es ist also garnicht soooooo unwahrscheinlich, daß in einer weiteren Richtlinie auch hierbei ein Opt-In vorgeschrieben wird. Es würde aber auch ohne Vorschriften Websitebetreibern gut zu Gesicht stehen.

Sehe in letzter Zeit häufiger Sites, die Auswahlmöglichkeite n offerieren, wo Session-Cookies per Kreuzchen zwar voreingestellt, aber trotzdem abwählbar sind. Es geht also.
 
MfG. Evaki

evaki:
Hättest Du sicherlich auch gefunden; dieser war der erste ausführliche, der mir sich zeigte.

--- Code: ---https://datenschutz-generator.de/eugh-cookie-einwilligung-banner-detailinformationen-pflicht/
--- End code ---
Interessant die Anmerkung im Kommentar:
"Die Regelung, wann ein Cookie unbedingt erforderlich ist, lässt sich dem. Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-RL nicht eindeutig entnehmen."

MfG. Evaki

dbs:
Ja, hätte ich sicher gefunden. Ich meinte Links hier im Forum.  :)
Aber eigentlich beruhigt mich das schon wieder, wenn es nur um Tracking geht.
Sowas mache ich kaum, und wenn, wie bei Google Analytics, kommt der Banner rein mit Ja/Nein.
Social-Plugins verwende ich nicht, nur Links zu deren Seiten.
Wenn uns die Frontend-Session-Cookies nicht auf die Füße fallen, ist alles gut.

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