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EuGH: Deutscher Sonderweg bei Cookies für unzulässig erklärt

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dbs:
Eine Abfrage ob Ja/Nein zu Cookies ist inzwischen klar, aber wie sieht es mit Dokumentation aus.
Muss das nachweisbar irgendwo gespeichert werden wer wann wie wegen Cookies gestimmt hat?
Wenn dann wahrscheinlich wer Ja gesagt hat und wann.

evaki:
Eine derartige Dokumentationspflic ht wird m.E. aufgrund Masse technisch nicht realisiert werden können. War da nicht auch was mit Datensparsamkeit?
- "Wen sein Cookie wech is", kann aber bei der NSA anfragen.  8-)
So gehe ich davon aus, daß wenn Cookies genutzt werden, die Funktion der Unterrichtung entsprechend DSGVO/e-privacy-Verordnung gewährleistet sein muß bzw. sollte, so wie man sowieso zur regelmäßigen Überprüfung einer Website angehalten ist, was nicht wenige "vergessen" (cms läuft ja  :-D ).
MfG. Evaki

evaki:
Bin ich - ups - nicht drauf eingegangen:

--- Quote ---Muß das nachweisbar irgendwo gespeichert werden...
--- End quote ---

Dann wäre die Speicherung von individueller IP, Zeit etc. nötig, was nicht erlaubt ist.
Zu alledem würde sich wie bei der sogenannten Vorratsdatenspeiche rung die Frage nach der Aufbewahrungszeit, wie auch dem Löschzeitpunkt stellen.
MfG. Evaki
 

dbs:
Es geht wahrscheinlich nur um Tracking-Geschichten.
Wenn es hier zu rechtlichen Auseinandersetzunge n kommt, stehst du mit Beweisen besser da (könnte ich mir vorstellen).
ala: Der Kläger hat seine Einwilligung gegeben am Tag x um Uhrzeit x mit dieser IP und diesem Gerät zu diesem Consent-Text.

Wer erhellt uns?

evaki:
Der Knackpunkt ist allein schon die erfaßte IP.
Hier greift die DSGVO, wo dem Websitebetreiber die nicht anonymiserte Erfassung nicht erlaubt ist.

Was für ein Rechtsfall schwebt Dir da vor, wo eine Erfassung der gesetzten Cookies sinnvoll sein soll?
Gruß, Evaki.

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