weil es eben die Alternative sessionstorage, localstorage gibt
Am Ende entscheidet wohl die Cleverness des Anwalts bis hin zum Alter des Richters darüber, was rechtlich relevant ist, aber eben nicht die Logik eines Technikers.
Ob ich nun einen Cookie der althergebrachten Form (Datei im temp-Verzeichnis des Besuchers) setze oder die gleichen Daten im
localstorage verarbeite, ist z.b. meiner Meinung nach der gleiche Vorgang. So oder so schreibe ich Daten auf dem Rechner des Besuchers und weil ich den Wiedererkennungswer
t benötige, müssen dort eben auch personenbezogene Daten rein bis hin zur Browser-Identifikation.
Sessionstorage: Hier geht es nur darum, einen Zwischenspeicher für einen Zeitraum X zu schaffen, der i.d.R. recht kurz bemessen ist. Sessionstorage bezieht sich immer auf die aktuelle Sitzung (der Session) in genau diesem einen Browserfenster. Schließ ich das Fenster, ist die Session tot, d.h. es gibt keine Möglichkeit, Daten im Sinne eines Cookies zu erzeugen. Ich erzeuge wohl wiedererkennbare Daten, auf die aber niemand, außer dem Benutzer selbst, Zugriff hat - die aber ebenso nach Schließen des Tabs verschwunden sind. Meiner Meinung nach hat diese Variante auch nichts mit der DSGVO zu tun, weil der Betreiber diese Daten weder sammelt, noch verarbeitet.
Auf jeden Fall muß man betonen, das sessionstorage und die Session z.b. des Captchas außer dem Begriff "session" nichts miteinander zu tun haben. "Session" beschreibt in beiden Fällen eine Sitzung in einem einzigem Browserfenster
Ein gutes Beispiel für ein Sessionstorage wäre z.b. ein Warenkorbinhalt, inkl aller Berechnungen von Preisen, Steuer etc. Mit Schließen des Browserfensters ist der Inhalt dann gelöscht.
Das Captcha dagegen ist eine eher lokale Aufgabe auf dem Server, die möglichst kurzfristig erledigt sein muß, nämlich während des Ladens der Empfangsseite, der Warenkorb kann dagegen auch in aller Ruhe nach dem kompletten Laden der Seite eingelesen werden.
Zum
Sicherheitswahn: Ich möchte betonen, das es KEIN Vorwurf an irgend jemanden war.
Mir ist schon klar, das die allermeisten Leute aus Angst Schutzmechanismen einbauen, die in den meisten Fällen überhaupt nicht nötig sind.
Nun gibt es Rechtsverdreher (und der Name passt hier wirklich), die machen aus klaren Situationen eine Fragwürdige. Stichwort Verkehrsampel: jeder weiß, bei Rot bleibe stehen. Nun ist das beileibe nicht so - man darf (und da fass ich mir mit der Hand an die Stirn) tatsächlich bei Rot fahren bis zu 2 Sec nach dem Umschalten. Jeder halbwegs normale Mensch, und da zähl ich mich dazu, sagt, ich habe die grün-gelb-Phase, Rot ist zu erwarten - so habe ich es gelernt. Der Verdreher sagt: bei grün-gelb darf ich aber noch fahren (was so auch richtig ist), dazu kommt 1 Sec Reaktionszeit des Fahrers + 1 Sec Verzögerung in der Ampelsteuerung, i.d.R. elektro-mechanisch durch Relais). Ich fahre z.b. oft die gleiche Strecke und oft mit Kiddies drin, ein 7-Sitzer-Van. Da kommt es schon des Öfteren vor, das ich vorn bei grün-gelb losfahre bzw eben im Fluß bin und die Kinder der hintersten Bank schreien: das war aber rot. Steht da ein Polizist, kommt es drauf an, wann er hinschaut und im Falle des Falles nehm ich mir dann doch eher den Rechtsverdreher als Anwalt
Analog der Webseiten. Für den (noch dazu) leeren WB-System-Cookie braucht es keine Einwilligung, aber dennoch wird er geschrieben und es findet sich sicher eine(r), der meint, das Schreiben allein ist schon der Punkt.
Es ist aktuell sowohl für einen Webmaster, der es DSVGO-gerecht machen muß, wie auch für einen Besucher, der die Tragweite eines Klicks in diesem Moment noch garnicht überschauen kann, unheimlich schwer und es wird noch komplizierter, wenn man versucht, eine Ein-Klick-Lösung anzustreben.
Ich nutze in einem Projekt Google Analytics + Google Adsense. Nach dem Urteil vom 12.10.19 ist klar, ich benötige ein Opt-In für beide Aktionen. Das Projekt beinhaltet ein Shop-System inkl. Besuchererkennung, Kontenverwaltung etc, dazu Kontaktformulare, eine OpenStreet-Anfahrtkarte usw.
Es ist nahezu unmöglich, das alles in einen einzigen Klick zu packen und es läuft wohl auf die Variante hinaus, das mit Anklicken des Opt-In-Fensters erst einmal ein Formular erscheint mit zig Checkboxen, zu jedem bisher nötigen Klick eine.
Und wenn der erste Einspruch zum Urteil eingeht, liegt die ganze Regelung auf Eis, so wie bei der Angabepflicht im Impressum. Auch nach 10 Jahren gibt es immernoch keine gültige Rechtslage, was denn da nun wirklich rein
muß.
Natürlich gibt es da auch einen Haken, die Daten, die Google Analytics dann noch bekommt, sind nahezu wertlos. Glaubt man den Studien dazu, verbieten jetzt schon auf den Seiten, die die Möglichkeit der Wahl lassen, mehr als 50% eine Nutzung von Analytics und es ist davon auszugehen, das dieser Prozentsatz steigt, je mehr Seiten die Abwahl ermöglichen. Analytics darf diesen Besuchern dann nicht mehr folgen und er erscheint mir in der Statistik als jemand, der nach Seite 1 sofort abgehauen ist. Und das betrifft dann plötzlich 50% meiner Besucher.
Analog bei Adsense. Im Prinzip investiere ich mein Geld dort nicht nur in ein paar Anzeigen auf Seite 1 der Suchergebnisse, sondern auch in der gezielten An- oder Bewerbung von Leuten, auch auf Seiten meiner Mitbewerber. Beispiel: Ich beschreibe und bewerbe eine Holzhackmaschine. Interessierte Nutzer stimmen der Adsense-Nutzung zu und bekommen nun in jeder erdenklichen Lage individuell ausgerichtete Werbung dazu, von mir und von art-ähnlichen Anbietern. Kennen wir alle. Such ich bei Ebay nach einem Fahhrad, erscheinen Vorschläge dazu auf jeder erdenklichen Webseite, meiner Lokalzeitung, dem Kicker usw.
Mit der Abwahl von Adsense ist mein investiertes Geld verloren, wenn die Leute, die potentielle Käufer gewesen wären, das Bewerben untersagen. Die Besucher werden dann eher Werbung der Mitbewerber erhalten, weil die noch nicht diese Ablehnmöglichkeit verbaut haben. So gesehen, bezahl ich dann sogar die Mitbewerber.
Ich persönlich war noch nie ein Freund von Analytics, Piwik & Co, aber mit solchen Studien muß man wohl auch den künftigen Sinn hinterfragen. Im beschriebenem Projekt bin ich nur Webmaster, der Eigner sah Analytics als seine Lösung an, Dinge zu hinterfragen, Inhalte zu ändern, Sachen zu testen, in der Hoffnung, das unterm Strich mehr Leute den KAUFEN-Button klicken. Ich sehe das immer ein wenig anders. Ich informiere mich gern über mögliche Varianten, aktuell über einen großen Fernseher. Ein 65-Zoll bekomm ich in meine Anbauwand, einen 75-Zoll könnt ich noch an die eine mögliche Wand hängen, alternativ vor der Anbauwand im Boden versenken. Brauch ich aber ein Taschentuch aus dem Fach hinter dem TV, muß ich den erst herunterfahren - doof, wenn das im WM-Finale passiert. Also lese und informiere ich mich gern. Und ich hätte gewiß schon mehr als 100 Geräte, würde ich überall auf Kaufen klicken.
Dem Endanwender (und nur die Wenigsten kennen die genaue Rechtslage) bleibt dann nur, auf Nummer Sicher zu gehen und im Zweifel eine Zustimmung zu Cookies einzubinden, die rechtlich aber oft garnicht notwendig ist. Auf meinen eigenen Webseiten habe ich diesen Klick mit der Zustimmung zu allen anderen anfallenden Cookies verknüpft, aber es befreit mich eben nicht von der Pflicht, in einem Kontaktformular den Opt-In für die Kenntnisnahme der DSGVO zu setzen, weil das schon wieder zwei unterschiedliche Punkte sind.
Der Klick im Formular unterrichtet den Besucher, das ich den Inhalt des Formulars bei mir speichere und auch verarbeite, z.b. weil ich ihm ja antworten möchte.
Im Grunde bräuchte es wohl ein Addon, das alle derzeit bekannten Datensammler beinhaltet, bequem per Liste erweiterbar ist und für jede Variante die Zustimmung oder Abwahl speichert. Für den User gibt es dann ein Popup oder Balken, Position frei wählbar im Backend, mit den Checkboxen, dem Link zur DGSVO usw wie man es aus dem großen Seiten (z.b. WP-Projekte) kennt.