>>Session Cookies ohne Einwilligung des Benutzers erlaubt
So wird es gehandhabt. (Deutschland hat die Cookie-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt.) Bei der Anwendung der E-Privacy-Richtlinie könnte es etwas enger werden, aber auch eindeutiger in den zulässigen Verwendungen, z.B. Spracheinstellungen, Konfigurationen usw. Entscheidend ist hierbei die Begründung für die jeweilige Nutzungsform. Es muß die z.B. die technische Notwendigkeit begründet werden. Dort wo es über die "Verarbeitung von Kommunikationsdaten" hinausgeht, greift dann die DSGV, eben hier dann auch mit entsprechenden Begründungen.
Und da an einigen Stellen einiges offen bzw. kontrovers dasteht, kann man das auch schon jetzt, wie schon gesagt, mit ein paar Zeilen mehr erschlagen. Meine Gespräche in den letzten Tagen, haben mich von der Panikschiene runter gebracht. Machts doppelt und dreifach, erklärt mit Links noch das Internet dazu -Ihr sollt ja kein Buch schreiben, sondern ?? Ja was eigentlich? Ist das wirklich notwendig, den Besuchern das Internet vom Hoster bis zum Browser und, und, und... zu erklären? Dort sehe ich im Moment das hauptsächliche Problem. Oft muß man den Leuten erklären, daß das Ding womit sie im Internet surfen ein Browser ist.
MfG. Evaki