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EuGH: Deutscher Sonderweg bei Cookies für unzulässig erklärt
dbs:
Ich komme überhaupt erst darauf, weil ein Shopbesitzer eine Info vom Händlerbund erhielt mit diesem Link:
https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/3144-wichtige-fragen-rund-um-die-cookie-entscheidung-des-eugh
Darin wird ein Consent-Tool empfohlen (https://usercentrics.com/de/). Eine Plattform, die ein Script bereitstellt zur Einbindung auf der eigenen Webseite um die verschiedenen Cookies zu erlauben/zu verbieten und zu managen. Diese Plattform speichert das.
Zitat aus dem Punkt Dokumentation:
"Gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen sämtliche Einwilligungen dokumentiert werden. Website-Betreiber unterliegen nach DSGVO einer Beweispflicht und müssen im Falle einer Abmahnung oder eines Audits der Datenschutzbehörde die Einwilligungshistor ie vollständig vorlegen können.
Damit die Einwilligung einer Prüfung standhält, sollten diverse Datenpunkte mitgeschrieben werden, zum Beispiel Timestamp, User-Agent oder die Version der Einwilligungstexte. Auch abgesetzte URL-Calls sollten geloggt werden, um nachzuweisen, dass keine Cookies ausgespielt wurden, bevor die Einwilligung nicht vorlag."
evaki:
Da rückt Deine Vermutung in den Vordergrund.
--- Quote ---Es geht wahrscheinlich nur um Tracking-Geschichten.
--- End quote ---
Davon gehe ich aus, z.B. bei einem Shop - eine datenverabeitende Stelle mit diversen Pflichten - , wo Du nicht nur ein Session-Cookie setzt, sondern auch unter anderen eines oder mehrere für die Verkaufsabwicklung, inkl. für die Dokumentation. Aber eben nur dafür, wobei hier nach aktueller Rechtsprechung trotzdem vorher eine Einwilligung eingeholt werden muß.
Wo ich aber Bedenken habe bzw. hätte -Bedenken - bin nun mal kein Anwalt, und habe z.Z. keine Rechtsabteilung in meinem Arbeitsumfeld - , wenn eine derartige Einwilligung schon beim Betreten der Website gefordert wird, nicht erst beim Klick für den Kaufvertrag.
MfG. Evaki
dbs:
Der Händlerbund empfielt ein paar OnlineTools. Darunter auch kostenlose.
Tools Überblick
Eins davon ist zum Selbsthosten: https://www.oiljs.org
Das werd ich mir mal ansehen
evaki:
Hab' leider - noch - keine Zeit zum reingucken.
Jedenfalls sind die Vorstellungen gut genug, um beachtet zu werden, solange in WB Cookies nicht an-, ab- oder zuwählbar sind. Session Cookies fallen bei WB trotzdem an. Ob das dann einen Mehrwert hat? Fällt bei Fremdhosting nicht die Erwähnung in der Datenschutzerklärun g und ein Auftragsdatenverarb eitungsvertrag an? Da war doch was. Bin schon wieder zu lange aus diesem Thema raus.
MfG. Evaki
ps. Session Cookies sind mir persönlich und auch einigen Anwendern "ein Dorn im Auge". Sollte hier eine "Verschärfung" eintreten - ist ja immer noch nicht restlos geklärt - ist es mit provisorischen Übergangslösungen vorbei.
dbs:
Ja, denke mal muss erwähnt werden. Wer nichts trackt braucht solche Tools wohl nicht.Braucht man Google Analytics? Ich mags nicht. Die Google WebmasterTools werden dafür immer besser.
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